Mythos 3 % – Falschbeschuldigungsquote bei Vergewaltigungsvorwürfen

Im Fahrwasser des Kachelmann Urteils und des Falles Strauss-Kahn kann man an vielen Stellen mal wieder die Aussage lesen, dass die Falschbeschuldigungsquote bei Vergewaltigungsanzeigen angeblich konstant nur ca. 3 – 5 % betragen würde. Dem wird dann gerne das zahlenmäßige Verhältnis von eingehenden Strafanzeigen und strafrechtlichen Verurteilungen gegenübergestellt um zu zeigen, dass es sich bei der Vergewaltigung angeblich um ein fast „strafloses Verbrechen handelt“.

Gleichzeitig signalisieren die Statistiken, dass Vergewaltigung das Verbrechen mit den geringsten Falschanschuldigungen ist: Nur in drei von hundert Fällen lügt die Frau.Was bedeutet: Nur jeder hundertste Vergewaltiger muss auch dafür büßen. Vergewaltigung ist also ein quasi strafloses Verbrechen.“

Alice Schwarzer

„Die Zahl der Falsch­anzeigen, so zeigen Studien aus den Jahren 1985 bis 2009, liegt konstant bei etwa zwei bis acht Prozent.“

Nadine Lantzsch; Mädchenmannschaft

„Falsche Anschuldigungen aber sind in der Statistik mit nur rund drei Prozent die absolute Ausnahme.“

Spiegel online

Auffällig dabei ist zunächst, dass immer nur sehr vage von „Studien“ oder gar „Statistiken“  gesprochen wird, ohne dass diese Studien  konkret näher  bezeichnet oder gar verlinkt werden. Der Verweis auf angebliche Statistiken ist generell verfehlt, denn er impliziert tatsächlich objektiv messbare Quoten von Falschbeschuldigungen. Die gibt es aber nicht.

Die einzige (!) von mir aufgefundene Studie zu diesem Thema ist diese Studie hier aus dem Jahr 2009, verfasst von Corinna Seith, Joanna Lovett und Liz Kelly. Leider weist diese Studie schwerwiegende methodische Mängel auf.

Frau Gabriele Wolf, Oberstaatsanwältin a.D. führt zu dieser Studie aus:

„Juristische Begriffe und Zuständigkeiten, insbesondere die in Deutschland geltenden, sind den Untersuchungsführerinnen eher unbekannt. Die Damen Kelly, Seith und Lovett wissen noch nicht einmal, daß in Deutschland nicht die Polizei oder das Opfer, sondern allein die Staatsanwaltschaft Ermittlungsverfahren einstellt. (»Verfahrenseinstellungen wurden in der Regel von der Staatsanwaltschaft vorgenommen. In den restlichen Fallen traf das Opfer (11%) und in einem Fall die Polizei die Entscheidung zur Verfahrenseinstellung, dies meist in der Phase des Ermittlungsverfahrens.« (S. 8)) Angeklagte werden mit Beschuldigten verwechselt, bei prozentualen Angaben werden die Bezugsgrößen nicht angegeben, zwischen Text und Tabellen bestehen Widersprüche, und dann hatten sie auch noch das Pech, eine nicht repräsentative Stichprobe zu untersuchen, die mit einer Verurteilungsquote von 23% den bundesdeutschen Durchschnitt von 13% erheblich übertraf.

Auf die 3%-Quote von Falschbeschuldigungen kam das Trio, weil in drei von hundert Fällen von Vergewaltigung (ursprünglich 72, zwei davon wurden im Verlauf des Verfahrens auf sexuelle Nötigung und eine als Körperverletzung herabgestuft, mithin 69) bzw. sexueller Nötigung (28, später 30) bereits während der Ermittlungen wegen eines Sexualdelikts das Verfahren umgedreht und es, offensichtlich wegen der eindeutigen Beweislage, fortan gegen die Anzeigenerstatterin wegen falscher Verdächtigung geführt wurde.

Unbeachtet blieb dagegen diese gewonnene Erkenntnis: »Die meist [!] von der Staatsanwaltschaft verfügte Einstellung des Verfahrens (33 von 40) wurde meist mit dem Mangel an Beweisen begründet. In der Hälfte der Fälle (n=19) wurde in Frage gestellt, ob sich die Tat ereignet hat.« (S. 7) Aus der Tabelle 2 (S.8) ergeben sich allerdings insgesamt 34 Einstellungen durch die Staatsanwaltschaft, die mit der Kennzeichnung »Mangel an Beweisen« und »Keine Beweise für sexuellen Übergriff« versehen sind.

Ob die Autorinnen die in Tabelle 2 nicht aufgeführten, aber aus Tabelle 1 (S. 7) ersichtlichen sechs Nichteröffnungsbeschlüsse des Gerichts berücksichtigt haben, um auf die besagten 40 »Einstellungen des Verfahrens« zu kommen? Man muß es, wie so vieles, erraten. 79% der Verdächtigten konnten identifiziert werden (S. 7), in Tabelle 2 finden sich aber nur 20 statt 21 Einstellungen wegen fehlender Täteridentifizierung. »Gegen weniger als die Hälfte der einvernommen Verdächtigen wurde Anklage erhoben (43 von 74).« (S. 7) Nun ist 43 mehr als die Hälfte von 74, und gemäß Tabelle 1 wurden auch ›nur‹ 34 Anklagen erhoben… Eine chaotischer zusammengestoppelte Studie als diese läßt sich kaum auffinden. Wer immer auch feministisch orientierte Soziologinnen auf juristisches Terrain losließ, kann nicht bei klarem Verstand gewesen sein.

Zudem wurde nicht berichtet, wie sich der Zweifel daran, ob die angezeigte Tat überhaupt stattgefunden hat, juristisch niederschlug: Niederlegung eines Vermerks, daß der Anfangsverdacht sich nicht belegen lassen und daher von der Einleitung eines Verfahrens wegen Falschanschuldigung abgesehen werde? Oder: das Grundverfahren wegen Vergewaltigung/sexuelle Nötigung wurde eingestellt und von Amts wegen ein neues Verfahren wegen falscher Verdächtigung eingeleitet? Gelangte das eingestellte Verfahren eventuell als Beiakte zu einem ohnehin schon durch den Beschuldigten gesondert anhängig gemachten Verfahren wegen falscher Verdächtigung?

Nicht nur dieses ersichtliche 20% -Potential an möglichen Falschbeschuldigungen im Rahmen der vierzig Einstellungen mangels Beweises wurde ausgeblendet; es erfolgte auch keine Tiefenprüfung, aus welchen Gründen elf Anzeigenerstatterinnen im Verlauf des Verfahrens »nicht kooperierten« (und zu welcher Art von Verfahrensbeendigung dieses Verhalten führte) und zwei weitere die Anzeige zurücknahmen. Drei Verfahren wurden wegen mangelnden öffentlichen Interesses eingestellt, was bedeutet, daß eine Vergewaltigung/sexuelle Nötigung nicht vorgelegen haben kann. Sechs der vierunddreißig erhobenen Anklagen wurden wegen fehlender Verurteilungswahrscheinlichkeit vom Gericht nicht zugelassen, ein gerichtlich anhängiges Verfahren endete mit einer Einstellung (ein Verbrechen kann danach ebenfalls kaum vorgelegen haben), in vier von siebenundzwanzig mit Urteil abgeschlossenen Verfahren Fällen erging Freispruch und eines von dreiundzwanzig Urteilen lautete lediglich auf Körperverletzung.

Eine qualitative Untersuchung all dieser Fälle, in denen der Tatvorwurf nicht nachgewiesen werden konnte, unterblieb. Das nachfolgende, ersichtlich ideologisch motivierte, Fazit der Autorinnen ist damit basislos: »Entgegen der weit verbreiteten Stereotype, wonach die Quote der Falschanschuldigungen bei Vergewaltigung beträchtlich ist, liegt der Anteil bei nur 3%. Auch in anderen Ländern ist das Problem der Falschanschuldigung marginal und rangiert zwischen 1 – 9%. Diese Ergebnisse kontrastieren die bei der Polizei und bei den Justizbehörden weit verbreitete Auffassung, dass Falschanschuldigungen eine großes Problem bei der Strafverfolgung von Vergewaltigung darstellen (vgl. Elsner und Steffen, 2005; Kelly et al, 2005).« (S. 9) »Falschanschuldigungen sind bei Vergewaltigungen ein Problem, das von Professionellen überinterpretiert wird, wodurch eine Kultur der Skepsis (vgl. „culture of scepticism“ Kelly et al, 2005) genährt und verfestigt wird. Tatsächlich liegt der Anteil bei nur 3% und ist somit als marginal zu bezeichnen.« (S. 10)

Da haben die Autorinnen einiges übersehen, nicht zuletzt, daß ein knappes Drittel der von ihnen herangezogenen Fälle nicht Vergewaltigung, sondern ›nur‹ sexuelle Nötigung zum Gegenstand hatte.

Quelle: Gabriele Wolf; Oberstaatsanwältin a.D.

Fazit: Derzeit gibt es  meines Wissens nach nur eine einzige methodisch mangelhafte Studie, auf die sich die Aussagen zur angeblichen Falschbeschuldigungsquote beziehen kann.

Auch bei der ZEIT betrachtet man die angeblich wissenschaftlich feststehende Falschbeschuldigungsquote kritisch:

„Falschbeschuldigungen kommen weitaus öfter vor, als die Öffentlichkeit ahnt. Die in den Medien kolportierte Schätzung von drei Prozent wird von der forensischen Realität weit übertroffen.“

Quelle: ZEIT online

Im Gegenzug gehen nach einer Studie des bayerischen Landeskriminalamtes aus dem Jahr 2005 die polizeilichen Sachbearbeiter, die mit entsprechenden Sexualdelikten befasst sind selbst von einer Falschbeschuldigungsquote von 33,4 % aus.

Diese polizeiliche Studie wird nun aber wiederum gerne verwendet um einen Sexismusverdacht innerhalb der Polizei zu belegen. Motto: „Seht Ihr? Obwohl doch nur 3% aller Anzeigen Falschbeschuldigungen sind, wird über 30 % der Opfer von den Polizisten nicht geglaubt„. Ich beziehe mich dabei z.B. auf einen Vortrag von Frau Dr. Ulrike Lembke die dazu sagte:

„Was führt dazu, dass das Opfer im Strafprozess von Anfang mit einem enormen Misstrauen sozusagen konfrontiert ist? Und dazu führt zum einen die Vorstellung davon, wieviel Falschanzeigen es gibt. Also Studien – aktuelle Studien – gehen davon aus, dass wir von 3 % Falschanzeigen reden. Drei!“

Diese Studien werden auch hier nicht näher benannt, aber im weiteren Vortrag als gültig vorausgesetzt:

„Befragungen der Kriminalpolizei dazu, was sie glauben, wieviele der Anzeigen Falschanzeigen sind, ergeben Werte zwischen 33 % und über 50%. Und im schlimmsten Fall, bei einer der Befragungen war ein Beamter, der sein ganzes Leben lang Sexualdelikte bearbeitet hat, der hat gesagt 90%.  90% der Anzeigen die ich hier kriege sind Falschanzeigen.  Da sehe ich eine gewisse Lücke.“

Den 90-minütigen Vortrag von Frau Dr. Lembke, aus dem die Zitate stammen,  gibt es übrigens  hier zum Download.

Man kann natürlich zu Recht darauf hinweisen, dass die subjektive  Meinung polizeilicher Sachbearbeiter nicht dazu taugt objektiv eine Falschbeschuldigungsquote zu belegen. Das wirft aber gleichwohl die Frage auf, worauf eine seriöse Studie ihre Erkenntnisse über die tatsächliche Höhe der Falschbezichtigungsquote überhaupt stützen will. In Betracht kommen ja nur:

– Wertungen der Ermittlungsbehörden (Polizei/Staatsanwaltschaft)

– Ergebnisse gerichtlicher Verfahren

– die Aussagen der Anzeigeerstatterinen selbst

Wie bereis dargelegt kann aus den Wertungen der Ermittlungsbehörden zwar eine subjektive  Quote ermittelt werden, aber diese Quote liegt eben in einem sehr hohen Bereich und führt niemals zu einem Ergebnis von nur 2 – 8 %.  Auch aus der tatsächlichen Verurteilungsquote der Gerichte lässt sich die behauptete Quote von 2 – 8 % nicht herleiten, denn hier wird ja gerade beklagt, dass fast 99% der angezeigten Taten gerade nicht zu einer Verurteilung führen. Bliebe also nur die Aussage der Anzeigeerstatterinnen selbst übrig. Aber welche Anzeigeerstatterin gibt freiwillig zu, eine falsche Tat angezeigt zu haben?

Letztendlich kann ich damit selbst auch keine Aussage treffen zur tatsächlichen Falschbeschuldigungsquote. Aber eine durch Studien seriös belegbare Quote im 3 – 8 % Bereich gibt es meines Wissens eben, entgegen vieler Behauptungen nicht. Sollten der leserschaft weitere Studien dazu bekannt sein, werde ich mich jedoch gerne damit befassen.

„Eine Falschbeschuldigungsquote in irgendeiner Höhe lässt sich wissenschaftlich seriös nicht belegen. Alle diese Behauptungen – zwischen 3 % und 80 % sind wissenschaftlich nicht ernst zu nehmen, wenn man auf die jeweilige Methodik schaut. Völlig falsch und ein Verstoß gegen die Denkgesetze wäre die  Schlussfolgerung, wenn im Allgemeinen eine Falschbeschuldigungsquote von 3 (bzw. 28, 32 oder 80 %) gegeben sei, sei eine Anzeige mit 97%iger (bzw. 72, 68 oder nur 20%iger) Wahrscheinlichkeit wahr.“

Prof. Dr. Henning Ernst Müller Quelle

Weitere lesenswerte Artikel zu diesem Thema:

„Lügen, die man gerne glaubt“ (Zeit-Online)

„Nichts als die Unwahrheit“ (Zeit-Online)

17 Antworten to “Mythos 3 % – Falschbeschuldigungsquote bei Vergewaltigungsvorwürfen”

  1. Ein ausgesprochen interessante Blog-Beitrag. Ich würde indes darauf wetten, daß die einschlägigen „ideologischen“ Medien dkie Argumente unbeachtet lassen und mit Scheuklappen-Mentalität weiterhin die 3%-Theorie herunterbeten.

    • Das mag leider sein. Aber der informierte Leser kann dann im Hinterkopf behalten, dass diese angebliche Faktenlage alles andere als wissenschaftlich abgesichert ist.

      Es lohnt sich fast immer die lapidare Behauptung „Studien haben gezeigt“ zu hinterfragen und ggf. diese Studie selbst einmal zu lesen.

  2. Es darf bei der GESAMTschau in keinem Fall außer Betracht bleiben, dass die oben nurz kurz genannte „Verurteilungsquote“ auf inzwischen nur noch 12,7% gesunken ist, weil die Zahl der nicht qualifizierten Anzeigen in den letzten Jahrzehnten geradezu explodiert ist, m.a.W.: die Schere zwischen Anzeigen nach Polizeistatistik (PKS des BKA, Wiesbaden) und am Ende resultierten TATSÄCHLICHEN Verurteilungen, die zudem leicht sinkt (siehe Statistik des Bundesamt für Statistik, ebenfalls Wiesbaden) immer wieter aueinadnergeht. Von Scheu, Scham und gar ANgst kann nun wirklich keine Rede (mehr) sein. Selbst oder gerade im „Kachelmann“-Anzeigejahr sind die Anzeigezahlen keineswegs – wie zunächst „seherisch“ von den Frauen- und Opferverbänden „erwartet“ – zurückgegangen, im Gegenteil: Es gab einen weiteren Anstieg um 5,6% (+410) von 7314 auf 7724 ANGEZEIGTE Fälle. Dementsprechend wurde die „Erwartung“ des Rückgangs verschoben – it der voreiligen und infamen Begründung auf den Freispruch Kachelmanns. Tatsächlich dürfte sich also eher den den „fantastischen“ oben beschriebenen 3% ein erheblicher Prozentsatz an Falschanzeigen in den inzwischen 7/8 Nicht-Verurteilungen „verstecken“.
    Hier finden sich die passenden Charts mit den einzig validenten Zahlen für D.. Es dürfte auch KEIN Zufall sei, das gerade diese (udn die absoluten Zahlen) bisher eben nicht im Internet zu finden waren. Der Bezug auf die „Quote“ ließ ja leichter Interpretationsmöglichkeiten zu:
    http://www.jurablogs.com/de/go/wir-joerg-kachelmann-dominique-strauss-kahn
    MfG

  3. Ein Video auf youtube setzt die beiden Wahrscheinlichkeiten 1) Männer als Vergewaltiger und 2) Falschanschuldigungen von Frauen in Relation zueinander.
    Würden die von Feministen propagierten Zahlen wirklich stimmen, dann wäre die Wahrscheinlichkeit, dass ein Mann eine Frau vergewaltigt um ein 100-Faches höher, als dass eine Frau eine Falschanschuldigung macht. So was wäre schon recht merkwürdig, da es sich bei Vergewaltigung um ein „handgreifliches“ Verbrechen handelt und bei der Falschbeschuldigung bloss um ein paar gezielt abgefeuerte Worte.

  4. […] Mythos 3 % – Falschbeschuldigungsquote bei Vergewaltigungsvorwürfen by mariesacher on Juli 4, 2011 Im Fahrwasser des Kachelmann Urteils und des Falles Strauss-Kahn kann man an vielen Stellen mal wieder die Aussage lesen, dass die Falschbeschuldigungsquote bei Vergewaltigungsanzeigen angeblich konstant nur ca. 3 – 5 % betragen würde. Dem wird dann gerne das zahlenmäßige Verhältnis von eingehenden Strafanzeigen und strafrechtlichen Verurteilungen gegenübergestellt um zu zeigen, dass es sich bei der Vergewaltigung angeblich um ein fast "straflose … Read More […]

  5. Unter http://michaeleriksson.wordpress.com/2010/12/10/rape-statistics/ gibt es noch einige Links zu Diskussionen und Untersuchung von dem Thema

  6. Guten Morgen,

    die Aussagen hier sind nicht ganz korrekt. Die bayerische Polizei hat schon 2005 veröffentlicht, dass nur 5% der Anzeigeerstatterinnen wegen der Falschaussage und Falschbeschuldigung verurteilt werden. Die Zahl der Falschaussagen und Falschbeschuldigungen sind verdammt hoch, aber mit Rücksicht auf die Frauen, die wirklich vergewaltigt werden und später bei einer echten Vergewaltigung sich davor scheuen eine Strafanzeige zu erstatten, werden nur in schweren Fällen gegen die Frauen ermittelt und Anklage erhoben.

    So die bayerische Polizei 2005:

    Klicke, um auf vergewaltigung_und_sexuelle_n_tigung_in_bayern_bpfi.pdf zuzugreifen

  7. Müstiker Says:

    Gewaltopferambulanz Hamburg, Prof. Püschel:

    „…habe man in den letzten Jahren einen starken Anstieg sogenannter Fake-Fälle verzeichnen müssen, bei denen Personen sich selbst zugefügte Wunden präsentieren und behaupten, einem Verbrechen zum Opfer gefallen zu sein. Früher sei man in der Rechtsmedizin davon ausgegangen, dass es sich bei fünf bis zehn Prozent der vermeintlichen Vergewaltigungen um Falschbeschuldigungen handelte, inzwischen aber gebe es Institute, die jede zweite Vergewaltigungsgeschichte als Erfindung einschätzten.

    In Püschels Opferambulanz haben sich im Jahr 2009 genau 132 Vergewaltigte vorgestellt: Bei 27 Prozent der Frauen hielten die Ärzte die Verletzungen für fingiert, bei 33 Prozent für echt. Bei den restlichen 40 Prozent haben die Hamburger Rechtsmediziner nicht ermitteln können, wer der Urheber der Blessuren war: der beschuldigte Mann oder das Opfer selbst.“

    http://www.zeit.de/2011/09/WOS-Kachelmann/seite-3

  8. Sehr interessanter Artikel. Zu den 3% Falschbeschuldigungen hatte ich auch schon mal was geschrieben.
    Die Zahl hält sich auch nur, weil sie den Verwenderinnen so gut in die Ideologie passt.

  9. […] hatte bereits vor einiger Zeit ausführlich dargelegt, warum die (gerne ohne konkrete Quellenangabe) immer wieder vorgebrachte Behauptung, es sei […]

  10. Die oben aufgestellte Behauptung, es gäbe nur eine (zudem unzuverlässige) Studie über die geringe Zahl an Falschanzeigen, stimmt nicht, wie man aus den Literaturanageben im folgendem Ausschnitt aus einer Diplomarbeit ersehen kann

    http://www.joerg-rudolph.de/diplomarbeit/05_rechtspolitische_diskussion.htm

  11. sedmikraska Says:

    (auch) allen, die sich hier ja auch so sicher in sachen falschbeschuldigungsrate und damit den derzeitigen status quo einer seltenen verurteilungsrate unterstützen, wünsche ich, dass weder sie noch ihre angehörigen, jemals vergewaltigt werden…

  12. […] – ständig behauptet wird es sei wissenschaftlich erwiesen, dass nur 3 % aller Vergewaltigungsanzeigen Falschbeschuldigungen seien, obwohl diese Statistik falsch ist […]

  13. Den 90-minütigen Vortrag von Frau Dr. Lembke, aus dem die Zitate stammen, gibt es übrigens hier zum Download.

    Link ist nicht mehr verfügbar.

  14. Ulli Männerschützer Says:

    Wir brauchen härteste Strafen für Falschbeschuldigerinen.
    Und wir brauchen genaueste, penibelste, analytischste Verfahren, die Opfer und Unschuldige strikt und eisern zu schützen und von Verbrecher(innen) zu separieren.

    Aber brauchen überhaupt erst ein Bekenntnis daszu, dass Falschbeschuldigung ein folgenschwerstes Verbrechen ist und Opfern von Falschbeschuldigungen schwerstes Unrecht geschehen ist !

    Wie ist es überhaupt möglich, dass sowas offensichtliches und gleichzeitig so extremes so behandelt wird, als ob es garnicht existieren würde ?! Das ist doch schwert krank und zeigt wie die absolut Menschenverachtend die Gesellschaft mit Männern umgeht!!!

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