einige Zivilisten telefonieren doch
Der Kollege Nebgen trifft die generell zustimmungswürdige Feststellung, dass viele Anwälte lieber elendlange Schriftsätze verfassen, als ein umomplizierteres Telefonat zu führen.
Soweit gehe ich mit. Allerdings zitiert der Kollege in diesem Zusammenhang einen Beitrag von mir. Vermutlich als Beispiel für seine These. Dabei wurde wohl übersehen, dass es in dem dort von mir angesprochenen Fall gerade darum ging eine „schnelle Klärung“ zu vermeiden. Zumindest von meiner Seite, weil das mehr erfolg einbrachte.
Wer aber generell das hohe Lied der unkomplizierten Mündlichkeit singen möchte, sollte bedenken, dass im Zivilprozess nur der geschriebene – oder zumindest protokollierte – Sachverhalt etwas wert ist. Kein Telefonat kann – soweit man sich nicht nur vergleichen möchte – dann den Schriftsatz ersetzen. Allerdings bin auch ich ein Fan des Telefonates – allerdings lieber mit dem Richter.
Mai 27, 2010 um 10:10 am
Lieber Enforcer,
ich habe Ihren Beitrag als Inspiration verwendet! Dabei habe ich mehr auf das Thema als auf den Tenor des Beitrages abgestellt. Aber Sie haben Recht: Manchmal hilft viel schreiben tatsächlich auch viel. Das kommt eben immer auf den Einzelfall an. 🙂
Gruß, C. Nebgen